Das Arbeitsrecht beinhaltet mehrere Gesetze und Verordnungen, welche die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bestimmen. Wobei der Arbeitnehmer hier im Mittelpunkt steht, um ihn auf der sozialen Ebene zu schützen. Die Arbeitskraft ist abhängig von dem Vorgesetzten und diese Ungleichheit darf das Arbeitsverhältnis nicht nachteilig beeinträchtigen. Des Weiteren wird zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden. Das individuelle regelt das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten und das Kollektivarbeitsrecht enthält Rechtsvorschriften, welche die Beziehung sowohl zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten als auch zwischen Arbeitgebern und ihren Verbänden schützen. Wenn Sie also als Beschäftigter für eine Person in einem Betrieb arbeiten, gilt für Sie dieses Recht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Minijobber, Saisonarbeiter, Leiharbeiter, eine Teilzeitkraft sind oder in Vollzeit arbeiten. Durch das Arbeitsrecht sind Sie zum Beispiel in Bezug auf den Urlaub, den Lohn und den Arbeitsvertrag abgesichert. Der Arbeitsvertrag wird von Ihnen und dem Betrieb besprochen und bei Übereinkunft unterschrieben. Hier wird auch der Lohn festgelegt, der sich nach dem derzeitigen Mindestlohn und der gesamten Arbeitszeit richtet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen jeden Monat eine Lohnabrechnung auszuhändigen, aus der hervorgeht, wie viele Steuern von Ihrem Brutto-Lohn einbehalten werden.
Zunächst ist die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag festgelegt und darf nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Wobei die Überstunden auch zügig wieder ausgeglichen werden müssen, damit es nicht zu viele werden und der Arbeitnehmer überlastet ist. Dies wird üblicherweise im Arbeitsvertrag festgehalten. Ebenfalls festgelegt sind die Pausen an einem Arbeitstag, denn jeder Mitarbeiter hat das Recht, sich körperlich und geistig von der Arbeit zu erholen. Die Pausendauer richtet sich nach den täglich geleisteten Arbeitsstunden, wobei gilt, je mehr Stunden, desto länger die Pausen. Um einen Ausgleich zum Arbeitsalltag zu schaffen, ist auch der Urlaub gesetzlich vorgeschrieben. Pro Monat stehen Ihnen zwei Tage bezahlter Urlaub zu und wenn Sie sie sammeln, können Sie sich mehrere Wochen eine wohlverdiente Auszeit gönnen, ohne sich Gedanken über die Bezahlung zu machen. Oder Sie lassen sich den Urlaub am Ende Ihrer Beschäftigung auszahlen, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das vor der Beschäftigung ausgemacht haben. Auch die Kündigungen sind gesetzlich festgehalten, denn der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Ihnen ganz plötzlich und ohne Grund, fristlos zu kündigen. So wird die Sicherheit der Arbeitsstelle gewährleistet. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, steht jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu, in dem der Inhalt wohlmeinend und wahr formuliert sein muss, um die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nicht zu erschweren. Bei Krankheit muss die Arbeitsstelle umgehend informiert werden. Sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht, sollte am dritten Tag dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorliegen.
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